„Nur für Gäste.“ Ein Schild an der Tür – und ein Problem für viele, die unterwegs plötzlich müssen. Manche Lokale verlangen heute Codes, Schlüssel oder gar eine Toilettengebühr. Vertrauen? Fehlanzeige.
Natürlich: Toiletten werden verschmutzt, manche Betriebe haben schlechte Erfahrungen gemacht. Aber ist Abschottung wirklich die Lösung? Gerade eine gepflegte Toilette ist oft die beste Visitenkarte eines Lokals. Sie zeigt: Hier ist man willkommen, auch in einer menschlichen Notlage.
Wer helfen kann, zeigt Haltung – und wird oft belohnt. Denn wer freundlich aufgenommen wird, kommt vielleicht wieder. Und wer ein Lokal wegen seiner offenen Tür empfiehlt, bringt mehr als ein Werbeplakat.
Vielleicht sollten wir Toiletten wieder als das sehen, was sie sind: ein Zeichen von Gastfreundschaft. Nicht jeder wird gleich Stammgast. Aber jeder Mensch muss mal. Und wenn grosse Anlässe sind und die Umsätze stimmen, könnte sogar eine Toilettenfrau sich lohnen.
Eine Enttäuschung muss ich im Metroshop Baden erleben. Die öffentlichen Toiletten kosten jetzt Geld und es braucht dafür eine App. Wie freundlich ist das denn? Doch die Bürger und auch Kunden der SBB lassen sich das gefallen. Toilette als Menschenrecht? Gratis? Von wegen!

Wie ist eigentlich die Rechtslage?
Das Recht auf Toilettenbesuch
Jedermann hat das Recht zum ungehinderten Besuch einer Toilette zur Verrichtung seiner Notdurft. Das lässt sich aus Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist ein elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert verrichten zu können. Das ausdrückliche Verbot, die Toilette aufzusuchen, begründet einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK im Sinne des Verbots der Folter und der unangemessenen Behandlung und ist eine Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht.
Das erzwungene Einhalten des Stuhlgangs oder Urins führt regelmäßig zu schmerzhaften Verkrampfungen des Verdauungstraktes bzw. der Blase und erfüllt den Tatbestand einer Körperverletzung.
Tja, da gibt es auch noch Eigentumsrechte, ein Hausrecht und der Unterhalt, dafür können Kosten verlangt werden. Natürlich überwiegen die Menschenrechte, doch braucht es diese Diskussion? Die meisten Gastronomiebetriebe lassen gerne die Notdurft zu.
Wenn die Benutzung im öffentlichen Raum erschwert wird, so sollten sich die Bürger wehren. Denn hat es der Staat nötig, die Menschen zu schikanieren. Es gibt Steuern und die Menschenrechte sollten kostenlos ausgeübt werden können. Doch was macht der Staat? In der Öffentlichkeit urinieren wird mancherorts als Straftat geahndet.

